Sonntag, 1. November 2020

Corona-Gipfel beschließt weitreichende Verbote

 Ab Montag 2.11.2020

Wie von vielen Experten vorhergesagt, hat der Herbst die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie gebracht. Für den November wurden deswegen wieder einige Einschränkungen beschlossen, aber auch sonst treten ein paar Neuregelungen in Kraft.

In der vergangenen Woche haben Bund und Länder erneut Einschränkungen für die deutsche Bevölkerung beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen.

So gelten ab dem 2. November erstmal bis Monatsende wieder massive Kontaktbeschränkungen; in der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Restaurant- und Gaststättenbetreiber sind in besonderem Maß betroffen, denn sie müssen ab dem 2. November wieder schließen. Außer-Haus-Verkauf ist aber erlaubt.

Vorübergehend zumachen müssen auch Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen und andere Freizeiteinrichtungen. Auch Fitnessstudios und Schwimmbäder gehören dazu. Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massagepraxen können ebenfalls nicht mehr öffnen, Friseure hingegen schon.

Supermärkte und andere Läden des Einzelhandels bleiben offen, es wird aber hier wieder Vorgaben geben, wie viele Menschen sich dort gleichzeitig aufhalten dürfen. Schulen und Kindergärten bleiben auf.
Möglichst nicht reisen, möglichst von zu Hause aus arbeiten

Das umfasst Urlaubsreisen ebenso wie Besuche von Verwandten oder Tagesausflüge. Doch selbst wer diese Empfehlung nicht so ernst nimmt, wird Probleme haben, eine Unterkunft zu finden, denn Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen aufnehmen.

Eine Empfehlung für den Arbeitsalltag lautet zudem, möglichst von zu Hause aus zu arbeiten. Die Bundesregierung forderte in dem Zusammenhang die Firmen Homeoffice, wo immer es möglich ist, auch möglich zu machen.

Standard beim Testen auf SARS-CoV-2 sind die sogenannten PCR-Tests. Darüber hinaus gibt es aber auch Antigen-Schnelltests, die seltener eingesetzt werden, weil die PCR-Tests zuverlässiger sind. Nach einer neuen Testverordnung sollen die Schnelltests aber vor allem für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen nun häufiger zur Anwendung kommen.

Damit soll verhindert werden, dass Risikopatienten von COVID-19 lange ohne Besuch auskommen müssen. Denn die Antigentests müssen nicht an ein Labor geschickt und dort ausgewertet werden, das Ergebnis liegt also schneller vor.

Zudem sollen Infektionen bei Risikopatienten so schneller entdeckt werden. Neben Neuregelungen aufgrund der Pandemie gibt es aber noch ein paar weitere Gesetzesänderungen und wichtige Ereignisse im November:

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