Dienstag, 15. Dezember 2020

Wer hat Anspruch auf die kostenlosen FFP2-Masken?

 

Von Isabel Reifenrath, ARD-Hauptstadtstudio

Wer hat Anspruch auf die kostenlosen FFP2-Masken?

Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören Asthma, Demenz, Diabetes, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz. Auch Schlaganfall- und Krebspatienten sowie Risikoschwangere und Menschen mit Trisomie 21 sind berechtigt. Sie können sich die drei kostenlosen FFP2-Masken oder gleichwertige Modelle bis zum 6. Januar in der Apotheke abholen. Der Andrang an Tag eins war bereits so groß, dass in manchen Apotheken mittags bereits keine Masken mehr vorrätig waren. Aber es werde nachgeliefert, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Wie wird kontrolliert, ob man berechtigt ist?

Die Ausgabe soll einfach und unbürokratisch ablaufen. Es reicht, den Personalausweis vorzuzeigen oder den Anspruch durch eine Eigenauskunft zu versichern. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass nicht definiert sei, wie diese Eigenauskunft aussehen soll. Dass die Menschen, die sie wirklich brauchen, ihre FFP2-Masken erhalten, sei damit nicht sichergestellt.

Wer bezahlt die kostenlosen FFP2-Masken?

Sie werden aus Bundesmitteln finanziert. Das Bundesamt für Soziale Sicherung wird eine Pauschale von 491,4 Millionen Euro an den Fond zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken zahlen. Der Fond wird das Geld dann an die Apotheken weiterleiten, die zunächst in Vorkasse treten müssen. Die Apotheken sind auch für die Beschaffung der Masken verantwortlich. Anders als die FFP2-Masken für die Pflegeheime, werden diese Masken nicht vom Bund zur Verfügung gestellt.

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