Umlgegungsverfahren oder Enteignung?
Die Stadt Bad Wünnenberg beweist mit der geplanten Erweiterung des Baugebietes zwischen dem Gartenweg und dem Industriegebiet in Haaren einmal mehr, dass sie von Dorfplanung nichts versteht. Während man vor Jahren die Raiffeisen Genossenschaft aus dem Dorfgeschehen in das Industriegebiet verlagert hat, bemüht man sich nun mit aller Kraft ein neues Baugebiet so nah wie möglich wieder an eben diese heranzuführen. Anliegern, die in diesem neuen Baugebiet Grundstücke haben, für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen und nicht an die Stadt veräußern möchten, versucht man die Grundstücke unter dem Deckmantel „Umlegungsverfahren“ wegzunehmen. Das Umlegungsverfahren nicht als Enteignung zu empfinden fällt schwer.
Man fragt sich schon, warum an anderer Stelle in Haaren Baugrundstücke nicht abgerufen werden, während man direkt neben einem Industriegebiet möglichen Bewerbern um einen Bauplatz einen solchen Platz schmackhaft machen will mit der Folge, dass den an das Gebiet angrenzenden Grundstückseigentümern ihr Eigentum zum überwiegenden Teil entzogen wird. Im Ergebnis soll der bisherige Eigentümer auf einen Großteil seines Grundstücks verzichten, wenn die Stadt das Gebiet zum Baugebiet macht und sein verbleibendes Grundstück damit wertmäßig aufstockt. Was nutzt aber dem Grundstückseigentümer, der die Flächen für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt die Tatsache, dass er nun ein Grundstück von weniger Quadratmetern bebauen darf aber gar nicht will, wenn ihm seine bisherigen Quadratmeter fehlen, die er wie bisher nutzen will, aber nicht darf.
Unsere sogenannten Volksvertreter sollten sich mal fragen, was sie machen würden, wenn man ihnen ihren Garten für ein Baugebiet wegnimmt mit der Begründung das Grundstück auf dem ihr Haus steht sei ja nun schon seit Jahren im Wert gestiegen und sie müssen jetzt zum Wohl der Allgemeinheit von diesem Wertzuwachs ihre Gartenfläche abgeben.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass die Anlieger weder auf die Frage, wie sich denn ein neues reines Wohnbaugebiet in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Industriegebiet verträgt, noch auf die Frage, wie die Stadt Lärmbelästigungen durch den Zimmereibetrieb und Geruchsbelästigungen durch die angrenzende Schaftzucht beurteilt, eine Antwort erhalten hat. Will man den seit Jahren ortsansässigen Betrieben in Zukunft deren Ausübung verbieten? Will man Existenzen vernichten? Will man Ärger zwischen den neuen Hausbesitzern und den Inhabern der Industriebetriebe aussitzen? Warum bekommt man keine Antworten auf gestellte Fragen? Hier scheint wieder einmal die Devise zu herrschen: Was kümmert mich der Ärger von morgen, wenn ich heute meine Taschen mit Geld füllen kann.
Hierzu passt auch die Erweiterung des bestehenden Industriegebietes bis zum Bürener Wald. Was kümmert mich der Eingriff in die Umwelt, wenn durch stetig wachsende Gewerbesteuereinnahmen die Straßen im Stadtzentrum von Bad Wünnenberg – hier ausgenommen selbstverständlich die Straßen in dem Ortsteil, der für die Gewerbesteuereinnahmen sorgt – erneuert werden können. Wie immer wird nicht langfristig, sondern kurzfristig gedacht.
Wie kann es im Jahr 2021 sein, dass kleine Betriebe, sei es gewerblicher sei es landwirtschaftlicher Art, vernichtet werden mit Methoden, die man nur als Enteignung empfinden kann und seit Jahrzehnten hinter sich geglaubt hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte dem Einhalt gebieten.
Familie Hillebrand
Red.: Unser Ortsvorsteher Norbert Münster wurde informiert und wird sich vermutlich auch in Kürze dazu äußern.
2 Kommentare:
Und hat sich der Ortsvorsteher mal geäußert?
Noch nicht
Kommentar veröffentlichen