Samstag, 3. Juli 2021

Klimapolitik und Grundgesetz

Prof. Dr. Dietrich Murswiek:

Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Klimapolitik? Diese Frage wird unter zwei Aspekten zu beleuchten sein: Zum einen fragt der Vortrag danach, inwieweit der Staat von Verfassungs wegen verpflichtet ist, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Zum anderen ist aber auch danach zu fragen, welche Grenzen das Grundgesetz klimapolitischen Aktivitäten setzt. Verpflichtungen des Staates zum Klimaschutz können sich aus dem Umweltschutz-Staatsziel (Artikel 20a GG) sowie aus der Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) ergeben. Grenzen ergeben sich aus den Grundrechten derjenigen, die von klimapolitischen Geboten oder Verboten betroffen sind. Ein besonderes Augenmerk legt der Vortrag auf Umweltnutzungskonflikte: Wie ist juristisch zu entscheiden, wenn eine Maßnahme dem Klimaschutz dient, aber andere Umweltgüter schädigt? Schwerpunkt des Vortrags ist die Erläuterung und kritische Beleuchtung des aufsehenerregenden Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021.

Unaufgeregt, sachlich und korrekt, aufklärend und erläuternd, sogar politisch korrekt. Und, in diesen Tagen ungewohnt, ohne Polemik oder Wahlkampfbeitrag in irgendeiner Richtung.

Der Vortrag dauert 56 Minuten und ist samt Foliensatz online anzusehen und anzuhören:
https://uni-freiburg.cloud.panopto.eu/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=517be724-478a-4534-b489-ad5500e79d70

Ausdrückliche Empfehlung, sowohl für alle, die endlich etwas verstehen wollen, aber auch oder erst recht für all die, die sich engagieren und etwas bewirken wollen in unserem Land.

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