Eine Möglichkeit den Klimawandel aufzuhalten? Statt Bäume zu pflanzen wird Industrie dort gebaut.
Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DER MINISTER
Ministerium für
Ernährung, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Postfach
10 34 44 · 70029
Stuttgart
An die Kommunen in Baden-Württemberg
Datum 13. Aug. 2021
~ Vermarktungsoffensive
Windkraft im Staatswald
Sehr geehrte Damen und Herren Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
die Energiewende ist für die neue Landesregierung von höchster Bedeutung. Wir wollen Baden-Württemberg zum führenden Klimaschutzland entwickeln. Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Klimakrise strebt die Landesregierung als zentralen Baustein des Klimaschutzes einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien an. Bis 2050 sollen insgesamt 80 % des Stroms und der Wärme in Baden-Württemberg
aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dem naturverträglichen
Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere im Bereich der Windenergie hat Baden-Württemberg
gegenüber anderen Bundesländern nach wie vor deutlichen Nachholbedarf.
Zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, verstärkt Flächen für Windenergieanlagen im Staatswald bereitzustellen. Auch auf anderen Flächen des Landes sollen Windenergieanlagen
entstehen.
Das Land wird deshalb grundsätzlich seine für einen wirtschaftlichen Betrieb geeigneten Staatswaldflächen
landesweit zur Verfügung stellen. Eine Analyse auf der Grundlage des neuen Windatlasses hat gezeigt, dass es landesweit viele geeignete Flächen in nahezu allen Kommunen gibt. Auf dieser Grundlage wird die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW eine Vermarktungsoffensive für Flächen starten, die zum Bau von Windenergieanlagen im Staatswald geeignet sind.
Mit Änderung des Planungsrechtes 2012 hat das Land bewusst den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die Windkraft auf ihren Gemarkungen mitzugestalten. Von dieser Möglichkeit wird in sehr unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichem Nachdruck Gebrauch gemacht. Einige Kommunen können bereits abgeschlossene Flächennutzungsplanungen mit entsprechenden Standortausweisungen
vorweisen, die Mehrzahl steht in Verfahren, sind noch am Anfang oder haben die Planungen aufgegeben.
Die für die Vermarktung der Staatswaldflächen
zuständige Stelle bei der Betriebsleitung von ForstBW in Tübingen-Babenhausen
hat den Auftrag, alle potenziell windkrafttauglichen Flächen zu untersuchen und einer Vermarktung zuzuführen. Sofern Ihre Kommune betroffen ist, wird ForstBW zeitnah auf Sie zukommen und über mögliche Vorhaben informieren.
Grundsätzlich möchte ich an Ihre Verantwortung appellieren und Sie bitten, das Thema Windkraft aufgeschlossen und konstruktiv anzugehen. Es geht um nichts weniger als den Klimaschutz für zukünftige Generationen sicherzustellen - eine Verantwortung, der wir uns alle stellen müssen. Dort, wo die Planungsprozesse stocken, appelliere ich an Sie, diese zügig weiterzutreiben, im Sinne eines verstärkten Windkraftausbaus positiv auszugestalten und zu einem schnellen Abschluss zu bringen. Beziehen Sie dabei auch gezielt landeseigene Flächen mit ein. Hier sehen wir in vielen Fällen noch nennenswerte Spielräume. Gerne können Sie hierzu mit ForstBW Kontakt aufnehmen (windkraft@forstbw.de).
Mit der durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz
- EEG 2021 gegebenen Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung den Kommunen im Umfang von 0,2 et je eingespeister Kilowattstunde anbieten zu können, bestehen auch für Sie attraktive Einnahmemöglichkeiten.
ForstBW wird diese Option bei der Auswahl von Projektierern als Bedingung aufnehmen, wodurch im Falle eines Baus von Windenergieanlagen
auf Staatswaldflächen auf Ihrem Gemeindegebiet diese finanzielle Beteiligung sichergestellt ist.
Lassen Sie uns Baden-Württemberg
gemeinsam zum Klimaschutzland Nummer 1 machen und den notwendigen Umdenkungsprozess einleiten und geschlossen umsetzen - wir sind es uns und zukünftigen Generation schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hauk MdL