Das kommt auf uns zu
Bis 300m zur Wohnbebauung sind nach der Änderung des Baugesetzbuches möglich, also können die zukünftigen WIAs (300m hoch) einen Abstand von 1H haben. Die
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/18-10-2022/gesetzentwurf-zur-sofortigen-verbesserung-der-rahmenbedingungen-erneuerbarer-energien-im-staedtebaurecht
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