Donnerstag, 17. November 2022

300m Abstand zur Wohnbebauung

Das kommt auf uns zu

 Bis 300m zur Wohnbebauung sind nach der Änderung des Baugesetzbuches möglich, also können die zukünftigen WIAs (300m hoch) einen Abstand von 1H haben. Die

https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/18-10-2022/gesetzentwurf-zur-sofortigen-verbesserung-der-rahmenbedingungen-erneuerbarer-energien-im-staedtebaurecht

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