Leserbrief zum Thema: Sammeleinspruch über eine Interessengemeinschaft
zur
3. Änderung des
Bebauungsplanes Haaren Nr. 9 „Gewerbegebiet Wewelsburger Straße“
Die Stadt
Bad Wünnenberg ermöglicht mit dieser Änderung des Bebauungsplanes
für das „Gewerbegebiet Wewelsburger Straße“, gelegen auf der Grünfläche zwischen Fa. PIETEC
Feinwerktechnik GmbH & Co. KG und dem Glaserweg inkl. der Fläche des Hauses
von Familie Lukei, Glaserweg 2, eine Bebauung mit Gewerbegebäuden bzw.
Gewerbehallen mit nicht nur einer Höhe von 15 Metern sondern zudem auch
mit einer Baukörperlänge von 150 Metern.
Die Baukörperlänge war zunächst auf 50 Meter begrenzt und die maximale Bebauung
des Geländes lag bei 60 %. Letztere wurde im westlichen Teilbereich des
Geländes (am Tindelner Weg) auf 80 % erhöht. Die Änderungen des
Bebauungsplanes, also die Erhöhung der max. Bebauung und die Baukörperlänge
basieren auf Forderungen und Wünschen des neuen Eigentürmers. Zwei der drei
Flurstücke in dem Gebiet gehören ihm schon. Für das dritte Flurstück am
Glaserweg wurde von Ihm bereits im Jahr 2019 eine Ausweitung des Bebauungsplans
beantragt, die sich jetzt in dieser Änderung wiederspiegelt.
M.E. gibt es für die Beantragung der Erhöhung der Bebauungsgrenzwerte im
Bebauungsplan Gründe, Ziele und vermutlich auch ein klares Nutzungskonzept.
Es ist zu befürchten, dass die max. Baurahmenbedingungen ausgeschöpft werden,
d.h. es ist damit zurechnen das riesige Gewerbegebäude bzw. Gewerbehallen bis
zur max. Abmessung (L/B/H) von 150 Meter x 150 Meter x 15 Meter gebaut werden und
zwar so lange bis der Grenzwert der Flächenbebauung (bis zu 80%) erreicht ist.
Schließlich besteht für große Logistikhallen jetzt und in naher Zukunft ein
großer Bedarf.
Die Haarener Bürger*innen müssen ihren Ort endlich schützen. Nicht nur die hohen Hallen am Ortseingang und dass mit den Veränderungen einhergehende erhöhte Verkehrsaufkommen werden eine starke Beeinträchtigung für Anwohner*innen sein.
Lt.
Bebauungsplan können pro 80 Meter straßenseitiger Grundstücksfront an der
Wewelsburger Straße (Grundstückslänge ca. 242 m) und am Tindelner Weg (Grundstückslänge
ca. 164 m) jeweils eine 8 Meter breite Einfahrt und eine 8 Meter breite
Ausfahrt zum Grundstück gebaut werden. Die Ein- und Ausfahrten befinden sich
dann z.B. in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Bushaltestelle und bei einer
erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird sich für alle, die in diesem
Bereich unterwegs sind, ein großes Gefahrenpotenzial ergeben.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wird sich ein weiterer Bereich des Ortes
massiv negativ verändern.
Falls Sie
diesem Trend der negativen Einwirkung auf den Ortsteil Haaren durch eine
weitere Verschmelzung von Wohn- und Industriegebiet und der Missachtung der
Anliegerbedürfnisse entgegenwirken möchten, sollten Sie bis zum 06.12.2021
Einspruch zu dieser Bebauungsplanänderung an die Stadt (per Email an vps@bad-wuennenberg.de und stadt@bad-wuennenberg.de schriftlich oder persönlich) senden.
Weitere Infos siehe: www.bad-wuennenberg.de/rathaus/Bauleitplanung.php
=> Hierzu bitte
auch die Anlage: „Begründung
zur 3. Änderung des Bebauungsplans“
(Punkt 4 - Änderungsinhalte) beachten.
Da die Entwicklung nicht nur die direkten Anlieger an der Wewelsburger Straße stört, sondern auch andere Haarener Bürgerinnen und Bürger hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die einen Sammeleinspruch an die Stadt vorbereitet. Wenn Sie keinen Einzeleinspruch erheben möchten, können Sie sich dem Einspruch dieser Interessengemeinschaft gerne mit Ihrer Unterschrift anschließen.
Da wir nur noch wenige Tage haben, sollten Sie bitte die am Ende dieses Artikels angehängte Liste ausdrucken und unterschreiben. Schön wäre es, wenn Sie ihre Nachbarn, Freunde und Bekannte ebenfalls aktivieren, damit die Aktion auch Früchte trägt. Jeder der mitmacht ist ein Gewinn. Wir dürfen die Dorfplanung nicht länger der Stadt Bad Wünnenberg und ihren Vertretern überlassen, sondern müssen unsere Interessen selbst aktiv vertreten.
Bitte geben Sie die Unterschriftenliste bis Sonntag, dem 05.12.2021 (18.00 Uhr) bei mir im Gartenweg 26 ab. So können wir alle Unterschriften zusammenführen und sie am Montag, dem 06.12.2021 bei der Stadt mit dem Einspruch abgeben.
Falls
es mit dem Download der Liste nicht klappt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an
die Interessengemeinschaft.Haaren@web.de
Wir werden Ihnen dann die Liste per Mail zusenden.
Manfred Giesguth
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2 Kommentare:
Liebe Haarener, liebe Nachbarn, ist es nicht irgendwie schizophren auf der einen Seite (sicherlich nötige) Investitionen in Haaren zu fordern und auf der anderen Seite die Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber zu verschrecken? Profitiert Haaren nicht durch die Arbeitsplätze? Sind die Grundstückpreise nicht durch die Nachfrage kontinuierlich gestiegen? Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion. Jan Schäfer. SI MASS Production GmbH.
Hallo Herr Schäfer
Da Sie die Gedanken und Überlegungen als schizophren bezeichnen ist wohl leider mit Ihnen eine sachliche Diskussion nicht möglich.
MfG
Gerhard Scharfen
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