Mittwoch, 1. Dezember 2021

Leserbrief zum Thema: Sammeleinspruch

 

Leserbrief zum Thema: Sammeleinspruch über eine Interessengemeinschaft zur 
3. Änderung des Bebauungsplanes Haaren Nr. 9 „Gewerbegebiet Wewelsburger Straße“

Die Stadt Bad Wünnenberg ermöglicht mit dieser Änderung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet Wewelsburger Straße“, gelegen auf der Grünfläche zwischen Fa. PIETEC Feinwerktechnik GmbH & Co. KG und dem Glaserweg inkl. der Fläche des Hauses von Familie Lukei, Glaserweg 2, eine Bebauung mit Gewerbegebäuden bzw. Gewerbehallen mit nicht nur einer Höhe von 15 Metern sondern zudem auch mit einer Baukörperlänge von 150 Metern.

Die Baukörperlänge war zunächst auf 50 Meter begrenzt und die maximale Bebauung des Geländes lag bei 60 %. Letztere wurde im westlichen Teilbereich des Geländes (am
Tindelner Weg) auf 80 % erhöht. Die Änderungen des Bebauungsplanes, also die Erhöhung der max. Bebauung und die Baukörperlänge basieren auf Forderungen und Wünschen des neuen Eigentürmers. Zwei der drei Flurstücke in dem Gebiet gehören ihm schon. Für das dritte Flurstück am Glaserweg wurde von Ihm bereits im Jahr 2019 eine Ausweitung des Bebauungsplans beantragt, die sich jetzt in dieser Änderung wiederspiegelt.
M.E. gibt es für die Beantragung der Erhöhung der Bebauungsgrenzwerte im Bebauungsplan Gründe, Ziele und vermutlich auch ein klares Nutzungskonzept.

Es ist zu befürchten, dass die max. Baurahmenbedingungen ausgeschöpft werden, d.h. es ist damit zurechnen das riesige Gewerbegebäude bzw. Gewerbehallen bis zur max. Abmessung (L/B/H) von 150 Meter x 150 Meter x 15 Meter gebaut werden und zwar so lange bis der Grenzwert der Flächenbebauung (bis zu 80%) erreicht ist. Schließlich besteht für große Logistikhallen jetzt und in naher Zukunft ein großer Bedarf.

Die Haarener Bürger*innen müssen ihren Ort endlich schützen. Nicht nur die hohen Hallen am Ortseingang und dass mit den Veränderungen einhergehende erhöhte Verkehrsaufkommen werden eine starke Beeinträchtigung für Anwohner*innen sein.

Lt. Bebauungsplan können pro 80 Meter straßenseitiger Grundstücksfront an der Wewelsburger Straße (Grundstückslänge ca. 242 m) und am Tindelner Weg (Grundstückslänge ca. 164 m) jeweils eine 8 Meter breite Einfahrt und eine 8 Meter breite Ausfahrt zum Grundstück gebaut werden. Die Ein- und Ausfahrten befinden sich dann z.B. in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Bushaltestelle und bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird sich für alle, die in diesem Bereich unterwegs sind, ein großes Gefahrenpotenzial ergeben.

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird sich ein weiterer Bereich des Ortes massiv negativ verändern.

Falls Sie diesem Trend der negativen Einwirkung auf den Ortsteil Haaren durch eine weitere Verschmelzung von Wohn- und Industriegebiet und der Missachtung der Anliegerbedürfnisse entgegenwirken möchten, sollten Sie bis zum 06.12.2021 Einspruch zu dieser Bebauungsplanänderung an die Stadt (per Email an vps@bad-wuennenberg.de und stadt@bad-wuennenberg.de schriftlich oder persönlich) senden.
Weitere Infos siehe:
www.bad-wuennenberg.de/rathaus/Bauleitplanung.php
=> Hierzu bitte auch die Anlage:  Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans“ (Punkt 4 - Änderungsinhalte) beachten.

Da die Entwicklung nicht nur die direkten Anlieger an der Wewelsburger Straße stört, sondern auch andere Haarener Bürgerinnen und Bürger hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die einen Sammeleinspruch an die Stadt vorbereitet. Wenn Sie keinen Einzeleinspruch erheben möchten, können Sie sich dem Einspruch dieser Interessengemeinschaft gerne mit Ihrer Unterschrift anschließen.

Da wir nur noch wenige Tage haben, sollten Sie bitte die am Ende dieses Artikels angehängte Liste ausdrucken und unterschreiben. Schön wäre es, wenn Sie ihre Nachbarn, Freunde und Bekannte ebenfalls aktivieren, damit die Aktion auch Früchte trägt. Jeder der mitmacht ist ein Gewinn. Wir dürfen die Dorfplanung nicht länger der Stadt Bad Wünnenberg und ihren Vertretern überlassen, sondern müssen unsere Interessen selbst aktiv vertreten.  

Bitte geben Sie die Unterschriftenliste bis Sonntag, dem 05.12.2021 (18.00 Uhr) bei mir im Gartenweg 26 ab. So können wir alle Unterschriften zusammenführen und sie am Montag, dem 06.12.2021 bei der Stadt mit dem Einspruch abgeben.

Falls es mit dem Download der Liste nicht klappt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an
die
Interessengemeinschaft.Haaren@web.de  
Wir werden Ihnen dann die Liste per Mail zusenden.


Manfred Giesguth

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2 Kommentare:

Jan Schäfer hat gesagt…

Liebe Haarener, liebe Nachbarn, ist es nicht irgendwie schizophren auf der einen Seite (sicherlich nötige) Investitionen in Haaren zu fordern und auf der anderen Seite die Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber zu verschrecken? Profitiert Haaren nicht durch die Arbeitsplätze? Sind die Grundstückpreise nicht durch die Nachfrage kontinuierlich gestiegen? Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion. Jan Schäfer. SI MASS Production GmbH.

Gerhard Scharfen hat gesagt…

Hallo Herr Schäfer
Da Sie die Gedanken und Überlegungen als schizophren bezeichnen ist wohl leider mit Ihnen eine sachliche Diskussion nicht möglich.
MfG
Gerhard Scharfen